Käufer eines denkmalgeschützten Objekts tragen aktiv zur Förderung des Kulturguts bei. Doch gerade als Kapitalanlage bieten historische Bauten nicht nur Sicherheit, sondern auch steuerliche und finanzielle Vorzüge, die den Erwerb lohnenswert machen.
Der BFH entschied, dass der Ersatz steuerbarer Einkünfte – und somit Schadensersatzleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – steuerpflichtig ist.