20.12.2019 Urteile Autowerkstatt muss auf Reparaturbedarf hinweisen Autofahrer können ihre Werkstatt auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn diese bei aufwendigen Reparaturen Teile nicht gleich mit überprüft, an die sie im Rahmen der Arbeiten gut herankommt, die aber ansonsten unzugänglich sind.