13.12.2019 Infothek KMU Steuern Neue Kleinunternehmergrenze ab 01.01.2020 Ab 01. Januar 2020 gilt eine neue Obergrenze für Kleinunternehmer: Einnahmen unter 22.000 Euro sind dann von der Umsatzsteuer befreit. Und ganz wichtig, die neue Regelung gilt rückwirkend auch schon für das Jahr 2019.