In der Coronakrise gelten verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen. Bei einer nicht fristgerechten Abgabe drohen Verspätungszuschläge – Fristverlängerungen sollten rechtzeitig beantragt werden.
Am 31. Juli ist Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Spätestens dann muss die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt sein. Sonst drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder gar die Steuerschätzung.