Am 05. Mai 2022 informiert die Kanzlei Jöhnke und Reichow über eine aktuell erstrittene Entscheidung des LG Münster und erklärt, welche Auswirkungen die spontane Anzeigepflicht bei der Pflegetagegeldversicherung im Rahmen der Kindernachversicherung hat.
Das OLG Karlsruhe bestätigte: Für Verträge mit eingeschränkten Gesundheitsfragen, wie diese von einigen Versicherern insbesondere in Gruppenverträgen angeboten werden, gibt es keine spontane Anzeigepflicht hinsichtlich nicht erfragter Umstände.