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Landgericht Berlin untersagt Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten
Das Landgericht Berlin untersagt Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten: Die Sparda-Bank Berlin hatte 0,5 Prozent auf Einlagen über 25.000 Euro bei Girokonten und über 50.000 Euro bei Tagesgeldkonten berechnet. Nach der erfolgreichen Klage des vzbv muss die Bank das Verwahrentgelt zurückzahlen.