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Invaliditätsfeststellung durch mehrere Atteste

Damit Versicherungsschutz im Rahmen der Unfallversicherung besteht, muss ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung geführt haben. Ob sich die Invaliditätsfeststellung aus mehreren sich ergänzenden Atteste ergeben kann, entschied das OLG Saarbrücken.

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