Etwa jeder zweite Verkehrsunfall mit Personenschaden lässt sich auf schwierige Straßenverhältnisse und Witterungseinflüsse zurückführen. Kurze Tage, Nebel, Herbstlaub auf den Straßen, Wildwechsel – wie man im Herbst sicher ans Ziel kommt.
Wer einem anderen Autofahrer hinten auffährt, weil dieser plötzlich ohne Grund stark abbremst, muss einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken zufolge, den entstandenen Schaden nicht allein übernehmen.