Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur dann ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben.
Einige Berufskrankheiten konnten bisher nur anerkannt werden, wenn die Tätigkeit aufgegeben werden musste, die zu der Erkrankung geführt hat. Diese Voraussetzung zur Anerkennung der Krankheitsbilder als Berufskrankheiten fällt nun weg.