Wer in einer Diskussion auf der Verliererstraße ist, der greift gerne zu unfairen Mitteln. Whataboutism heißt es, wenn jemand faktenbasierte Argumente ignoriert und das Gegenüber mit einer Gegenfrage übertölpelt.
Nach der #metoo-Welle ist Sexismus weitgehend aus den Schlagzeilen verschwunden. Das Problem an sich jedoch blieb. Doch wie definiert das deutsche Recht ‚Sexismus‘? Wann müssen Arbeitgebende einschreiten? Und welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene?