Versicherungsvermittler speichern häufig hochsensible Kundendaten. Ein Urteil des AG Pforzheim zeigt beispielhaft, wie notwendig entsprechende Vorkehrungen sind, dass derartige Daten nicht ohne Einwilligung an Dritte übermittelt werden.
Wenn ein Mitarbeiter Kundendaten missbraucht, um Sicherheitslücken beim Kunden aufzudecken, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies urteilte das Arbeitsgericht Siegburg.