Durch das Investmentsteuerreformgesetz drohen Anlegern Verluste durch die Einbehaltung von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag, die den Gewinn übersteigen. Eine SdK-Musterklage soll für Abhilfe sorgen.
Wie weitreichend sind die Pläne der Bundesregierung, die eine deutliche Einschränkung der Verlustverrechnung vorsehen? Ist das sogar eine steuerrechtliche Enteignung von Kapitalanlegern?