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Rückwärts in eine Vergangenheit voller Papierberge

Das neue Nachweisgesetz bedeutet einen Rückschritt für die digitalen Erfolge – auch für die in der bAV. Unerheblich, ob es sich um eine Arbeitgeberleistung oder um Zuschüsse zur Entgeltumwandlung handelt: jedwede Änderung unterliegt (wieder) der papiergebundenen Schriftform.