Das OLG Hamm hatte darüber zu entscheiden, ob für einen Sturmschaden an einer Fassade Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung besteht, wenn dieser durch einen herausgerissenen Efeubewuchs hervorgerufen wurde.
Besonders im IT-Bereich waren Ausfallschäden bisher kaum versicherbar. Abhilfe dafür könnte der parametrische Ansatz schaffen: Treten bestimmte Parameter ein, löst dies automatisch die Schadenregulierung aus. Möglich macht dies ein 24/7-Monitoring.
Beim Kauf eines alten Hauses muss aufgrund des Alters des Gebäudes mit Rissen in den Wänden gerechnet werden. Diese stellen keinen Sachmangel dar, entschied das Landgericht Coburg.