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Haftet ein Versicherungsvertreter als Pseudomakler?

Das OLG Dresden hatte entschieden, ob eine Haftung eines Versicherungsvertreters als Pseudomakler für nicht zustande gebrachten Versicherungsschutz besteht. Das Urteil verdeutlicht Haftungsrisiken, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Versicherungsschutzes bestehen können.