Die neue „Agrar-Rechtsschutzversicherung „Fair Play“ berücksichtigt einige branchenspezifische Besonderheiten wie zum Beispiel das Zusammenfließen der Privat- und Geschäftssphäre. „Fair Play“ deckt im Schadenfall beides ab.
Ein Unfallgeschädigter muss nicht auf ein höheres Restwertangebot der gegnerischen Versicherung warten, sondern kann entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt er sein Unfallfahrzeug verkauft.
Für einen Versicherungsmakler besteht keine Rechtspflicht, die für jeden Versicherungsnehmer nachlesbaren Antragsfragen zu dokumentieren, urteilte das Oberlandesgericht Hamm.
Ein Sachverständiger wehrte sich gegen die Weitergabe eines Gutachtens über den Haftpflichtversicherer an eine Prüfstelle, da dies seiner Meinung nach gegen das Urheberrecht sowie das Datenschutzrecht verstößt. Das Oberlandesgericht urteilte zugunsten des Haftpflichtversicherers.