Immobilien-Käufer können Schadensersatz verlangen, wenn das Exposé falsche Angaben enthält. Das gilt unter Umständen sogar dann, wenn im Kaufvertrag die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen ist. Der BGH verweist den Fall an das OLG Hamburg zurück.
Der Onlinehandel ist erfreut: Die Verbraucher sind in Weihnachtskauflaune. Aber Nachrichten über Materialknappheit und andere Corona-Folgeerscheinungen werfen rechtliche Fragen vor allem zu etwaigen Lieferverzögerungen auf. RA Felix Korten kennt die Antworten.
Beim Kauf eines alten Hauses muss aufgrund des Alters des Gebäudes mit Rissen in den Wänden gerechnet werden. Diese stellen keinen Sachmangel dar, entschied das Landgericht Coburg.