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Haftpflichtversicherer verweigert Deckungsschutz

Ein Versicherungsmakler wurde zum Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Rahmen einer Beratung verurteilt. Die R+V verweigerte die Schadenregulierung, denn eine wissentliche Pflichtverletzung war nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.

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