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Stuttgarter: Klausel zu Stornokosten rechtswidrig

Kündigten Kund*innen der Stuttgarter bisher ihre fondsgebundene Lebensversicherung, mussten sie eine Stornogebühr auf den Rückkaufswert zahlen. Nach erfolgreicher Abmahnung durch den VZHH darf der Versicherer die entsprechende Klausel künftig nicht mehr verwenden.

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Große Probleme mit der Beratungsdokumentation

Versicherungsvermittler und -makler sind nicht nur beweisbelastet, dass der Kunde eine Beratungsdokumentation erhalten hat, sie müssen auch den Nachweis erbringen, dass dies rechtzeitig war. Nur dann kann eine Falschberatung von sich gewiesen werden.

Produktenwicklung im Zeichen der Regulierung

Mit den Veröffentlichungen von EIOPA und BaFin kommen auf die Lebensversicherer in der Produktentwicklung neue quantitative Anforderungen zur Darlegung des Kundennutzen zu, die insbesondere Ablaufleistung und Rückkaufswert betreffen.