Erlaubnispflicht zum Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen?
Es besteht keine Erlaubnispflicht zum Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen für eine Kapitalgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand unter anderem die Vermittlung von Versicherungsverträgen über die Rückholung von kranken und verletzten Personen mit Fluggerät war, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.