Obwohl der BGH Jahresentgelte für Bausparverträge für unzulässig erklärt hat, berechnen 10 von 17 Bausparkassen weiterhin diese Gebühren oder erstatten diese nicht vollständig, ergibt eine Finanztest-Abfrage bei allen Bausparkassen.
Enthält die Courtagezusage des Versicherers eine ausdrückliche oder konkludente Kontokorrentabrede, muss der Makler den Abrechnungen des Versicherers widersprechen, wenn er sie nicht gegen sich gelten lassen will.
Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Klausel, über die widerspruchslose Hinnahme der Abrechnung als Anerkenntnis der Richtigkeit, wirksam sein kann. Das Urteil stärkt die Position des Versicherungsvertreters.
Um die Folgen der Corona-Krise abzufedern, versprach die Bundesregierung umfassende, milliardenschwere Hilfszahlungen, die schnell und unbürokratisch bei Unternehmen ankommen sollten. In der Praxis ergibt sich jedoch ein differenziertes Bild.
Rechtsanwalt Jens Reichow zeigt, wie sich der Versicherungsmakler gegen die Courtagerückforderung des Versicherers bei einem Storno des Versicherungsvertrags wehren kann.