Im Zuge des Hinweisgeberschutzgesetzes müssen mittelständische Unternehmen ihren Mitarbeitenden bis 17.12.2023 einen rechtskonformen und leicht erreichbaren Meldekanal anbieten, damit diese sicher auf Missstände und Rechtsverstöße hinweisen können. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder.