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Bundesregierung plant Änderung der GewO

Ziel der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie, die mit § 11 d GewO umgesetzt werden soll, ist es, die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zu stärken, um so die Aufsicht auf der Gemeinschaftsebene zu erleichtern. Welche Änderungen sich für Vermittler ergeben.