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AfW: Pools sind Garanten für die Unabhängigkeit

Der AfW begrüßt die Entscheidung des SG Lüneburg, nach dem die Zusammenarbeit mit einem Maklerpool für einen Versicherungsmakler nicht zur Rentenversicherungspflicht führt. Es zeige auf, dass die Makler-Unabhängigkeit in einer Zusammenarbeit mit Pools und Verbünden klar geregelt und gewährleistet ist.

Urteil: Poolmakler sind nicht rentenversicherungspflichtig

Die Deutsche Rentenversicherung hatte per Bescheid eine Rentenversicherungspflicht eines Maklers festgestellt, da dieser auf Dauer und im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sei. Das Sozialgericht Lüneburg überzeugte diese Argumentation der DRV nicht.

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