30.01.2023 Finanzen National Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. So lautet das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 17.01.2023 – IX R 15/20.