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Versicherungsmakler bewertet eigene Versicherungsprodukte in seinem Vergleichsportal und handelt unlauter
Gemäß § 5a Abs. 2 UWG handelt man unlauter, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen und das Vorenthalten geeignet ist, eine geschäftliche Entscheidung zu veranlassen, die man sonst nicht getroffen hätte.
R+V belohnt Kunden mit 10 Millionen Euro
Rund 273.000 R+V-Kunden freuten sich im März über eine Beitragsrückerstattung. Wer Mitglied einer Genossenschaftsbank ist, kann Teil der R+V-Mitglieder-Plus-Gemeinschaft seiner Bank werden. Hat diese Gemeinschaft insgesamt einen günstigen Schadenverlauf, erstattet der Wiesbadener Versicherer im Folgejahr bis zu 10 Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge zurück.