24.02.2020 Urteile Fahrverbot bei Tempoverstoß nach über einem Jahr ist möglich Liegt ein Tempoverstoß schon lange zurück, können die Gerichte von einem eigentlich fälligen Fahrverbot absehen. Die Zeit, die bis zur endgültigen Entscheidung vergeht, weil der Betroffene Rechtsbeschwerde eingelegt hat, zählt aber nicht.