01.03.2022 Hausrat Urteile Urteil: Kein Geld bei Erpressung Das OLG Köln entschied: Eine durch Erpressung und Androhung von Gewalt erzwungene Sparbuchabhebung fällt nicht unter die Leistungspflicht einer Hausratversicherung, da das Geld sich zum Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung befand.