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Urteil: Kein Geld bei Erpressung

Das OLG Köln entschied: Eine durch Erpressung und Androhung von Gewalt erzwungene Sparbuchabhebung fällt nicht unter die Leistungspflicht einer Hausratversicherung, da das Geld sich zum Tatzeitpunkt nicht in der Wohnung befand.