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Haftung bei Umdeckung einer DU-Versicherung

Das LG Erfurt entschied in der Frage der Haftung eines Versicherungsvertreters bei der Umdeckung einer DU- in eine BU-Versicherung und zeigt dabei auf, wie wichtig angesichts einer etwaigen Beweislastumkehr, die ordnungsgemäße Beratungsdokumentation ist.

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Quasideckung: Makler muss zahlen!

Im Rahmen der laufenden Betreuung müssen Makler das versicherte Risiko überwachen und Kunden bei Veränderungen darauf hinweisen und auf eine Anpassung hinwirken. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Makler im Schadenfall haftbar gemacht werden.