Vermittler müssen alles richtig machen, wenn es um die Beitragsvergünstigung in der Lebens- und privaten Rentenversicherung geht, denn die strengen gesetzlichen Vorgaben birgen nicht nur eine gefährliche Haftungsfalle.
Das VG Frankfurt am Main urteilte, dass ein Online-Versicherungsportal gegen das Provisionsabgabeverbot verstößt und untersagte damit das Geschäftsmodell.