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Produktintervention: BaFin schützt Kleinanleger

Kleinanleger sind ab dem 1. Januar 2023 davor geschützt, beim Handel mit Futures unbegrenzte Verluste zu erleiden. Anders als in der Entwurfsfassung vom Februar 2022 bleibt der Futur-Handel möglich, wenn sie damit realwirtschaftliche Preisrisiken absichern.