Seit der Empfehlung der deutschen Aktuarvereinigung, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 auf 1,0 Prozent anzuheben, stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Produktdesign. Das ifa beleuchtet Gestaltungsmöglichkeiten.
Mit ihrem jüngst veröffentlichten Merkblatt zum Schwerpunkt der wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekte will die BaFin sicherstellen, dass kapitalbildende LV einen angemessenen Kundennutzen bieten. Außerdem sollen Exzesse im Provisionsvertrieb dieser Produkte verhindert werden.
Der Verbraucherschutzverein sieht in dem BaFin- Merkblatt „zu wohlverhaltensrechtlichen Aspekten“ viele positive Elemente – insbesondere die neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von Kapitallebensversicherungen für Verbraucher.
Bei dem Großteil der Vermittler dürfte eine Verpflichtung zur Durchführung eines Produktfreigabeverfahrens ausscheiden, weil sie nicht „produktkonzipierend“ tätig sind. Unter welchen Umständen sie dennoch davon betroffen sein könnten.
Mit den Veröffentlichungen von EIOPA und BaFin kommen auf die Lebensversicherer in der Produktentwicklung neue quantitative Anforderungen zur Darlegung des Kundennutzen zu, die insbesondere Ablaufleistung und Rückkaufswert betreffen.
Der BVK beteiligt sich intensiv an der Konsultation der BaFin zum Entwurf eines Merkblatts zu wohlverhaltens-aufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten vom 31.10.2022.
Mit dem nun veröffentlichten Merkblatt-Entwurf beendet die BaFin die Debatte um einen Provisionsrichtwert. Jedoch läuft die Aufsicht Gefahr, sich zu einseitig auf die Kostenseite von Produkten zu fokussieren. Ein Kommentar von VOTUM-Vorstand Martin Klein.