Mit den Veröffentlichungen von EIOPA und BaFin kommen auf die Lebensversicherer in der Produktentwicklung neue quantitative Anforderungen zur Darlegung des Kundennutzen zu, die insbesondere Ablaufleistung und Rückkaufswert betreffen.
Der BVK nahm Stellung zur Konsultation der EIOPA zum Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt: Der Verband begrüßt die Ziele der Capital Market Union, hält jedoch das vorhandene rechtliche Rahmenwerk für ausreichend.