Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat jetzt eine Allgemeinverfügung veröffentlicht und verpflichtet Kreditinstitute ihre Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren.
Die BaFin will Kreditinstitute verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungklauseln zu informieren. Betroffen sind langfristige Verträge, die Banken zwischen 1990 und 2010 eingesetzt hatten.