Bei Ersthelfern ist eine posttraumatische Belastungsstörung nicht generell auf die berufliche Belastung zurückzuführen, urteilte das Hessische Landessozialgericht.
Ein Vorfall am Ende einer Pauschalreise, bei dem ein Reisender Todesängste erleidet, kann dazu führen, dass die gesamte Reise als wertlos anzusehen ist.