Der Rechtsanwalt Stephan Michaelis bewertet die haftungsrechtliche Frage, ob ein Versicherungsmakler seinen Kunden, wenn sie danach fragen, anraten sollte, Lebensversicherungspolicen zu verkaufen und an einen Käufer zu vermitteln.
In einem Urteil bestätigte nun der Bundesfinanzhof, dass der Weiterverkauf von Kapitallebensversicherungen durch Policenaufkäufer an institutionelle Investoren steuerfrei bleibt.
Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm über die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers bei Vermittlung im Zweitmarkt für Lebenspolicen.