Leistungen einer Pensionskasse, welche auf vom Mitarbeiter privat geleisteten Beiträgen beruhen, unterliegen keiner Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm zu diesem Urteil.