Zum 1. Januar 2024 steigt die Bemessungsgrenze auf ein jährliches Einkommen von 62.100 Euro und der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag wird auf 1,7 Prozent angehoben. Ebenfalls angehoben werden die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.
Der Pflegenotstand in Deutschland wird brisanter als bisher angenommen. Der Arbeitskräftemangel muss dringlich bekämpft werden. Ansonsten werden, angesichts der steigenden Zahl Pflegebedürftiger, bis 2030 mehr als 180.000 Pflegekräfte fehlen.