Einen brancheneinheitlichen „ADL-Katalog“ gibt es nicht. Deshalb sollten Versicherungsvermittler für das Beratungsgespräch immer den ADL-Katalog überprüfen, der in den Versicherungsbedingungen benannt ist.
Wegen der Corona-Pandemie wurden umfangreiche temporäre Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Langzeitpflege vereinbart. So hat die Pflegeversicherung die finanzielle Absicherung bei Corona-bedingten Mehrausgaben zugesagt.
Voraussetzung für eine leistungspflichtige Pflegebedürftigkeit ist eine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Selbstständigkeit und/oder der (teilweise) Verlust von Alltagsfähigkeiten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls.
Pflegebedürftigkeit entsteht nicht nur durch Alter oder Krankheit. Auch Unfälle können in jungen Jahren dazu führen. Diese Störfälle des Lebens verändern massiv den Alltag und gleichzeitig ist die Frage zu beantworten: Wer übernimmt die Pflege?