Bei der Einstufung eines Kindes in einen Pflegegrad, der Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die Pflegeversicherung oder der temporären Unterbringung eines pflegebedürftigen Kindes gibt es häufig Unsicherheiten. Denn es gelten teilweise andere Regeln als bei erwachsenen Menschen mit Pflegebedarf.