Ab Januar 2022 treten einige Veränderungen der Pflegeleistungen in Kraft. Klingen die Veränderungen zunächst nach einer Entlastung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, sieht die Realität für Betroffene anders aus.
Voraussetzung für eine leistungspflichtige Pflegebedürftigkeit ist eine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Selbstständigkeit und/oder der (teilweise) Verlust von Alltagsfähigkeiten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls.