Jöhnke & Reichow erreichte die Einstellung eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens der Landesdatenschutzbehörde Bayern. Gegenstand war ein Datenschutzvergehen durch eine unverschlüsselte E-Mail, die sensible Gesundheitsdaten enthielt.
Die Entscheidungen des Europäische Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 hinsichtlich einer systematischen Arbeitszeiterfassung sollen nun in Deutschland für bestimmte Branchen ab dem vierten Quartal 2022 verpflichtend umgesetzt werden. Ein erster Überblick.
Verbraucher fordern zunehmend mehr Transparenz bei der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten. Daher setzen viele Unternehmen auf einen datenzentrierten Ansatz im Datenschutzmanagement, um ihre Markenreputation und die Kundenbindungen langfristig zu stärken.
Anstatt auf Distance Leadership Skills zu setzen, begegnen einige Unternehmen dem vermeintlichen Kontrollverlust durch Remote-Work mit technischer Aufrüstung. Der Gesetzgeber erlaubt dafür bestimmte Monitoring-Maßnahmen. Was es zu beachten gilt.
Apps gewinnen zunehmend an Bedeutung. Mit ihnen werden smartphoneaffine Zielgruppen erschlossen und durch sie die Abläufe in der Geschäftswelt beeinflusst. Bereits in der Entwicklungsphase sollte der Datenschutz kritisch mit bedacht werden.
Zur besseren Bekämpfung der Pandemie wären 71 Prozent bereit, dem Staat personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Dabei geben sie an, dass Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für sie ein viel stärkerer Eingriff in ihre persönliche Freiheit wären.
Nach der Cyberattacke steht fest, weitere Daten, teilweise auch personenbezogene Daten sind abgeflossen Die zuständige Datenschutzbehörde wurde über den Sachstand im gesetzlich erforderlichen Umfang informiert, ebenso betroffene Personen.
Sicherheitslücken bei den lokalen MS-Exchange-Servern haben es internationalen Hackergruppen möglich gemacht, Schadsoftware zu installieren. Die Auswirkungen können katastrophale Folgen haben – bis hin zur persönlichen Haftung für Geschäftsführer.
Der BGH hat eine weitreichende Entscheidung gesprochen. Er weist dem Kunden eines Versicherers zu allen über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten Auskunftsansprüche zu. Stephan Michaelis fasst das Urteil zusammen und zieht erste Konsequenzen.
Am 15. Juli 2021 wurde die Haftpflichtkasse Opfer eines Cyberangriffs, bei dem auch Forderungen an den Versicherer gestellt wurden. In Absprache mit dem Landeskriminalamt hat der Versicherer entschieden, dieser kriminellen Energie keinen Vorschub zu leisten.
Die Haftpflichtkasse macht bei der Wiederherstellung des gewohnten Geschäftsbetriebs Fortschritte. Im Service-Center werden mittlerweile wieder Meldungen von Schadensfällen und anderen Anliegen aufgenommen. In begrenztem Umfang werden auch wieder Schadensregulierungen geleistet.