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Fondssparer: Vorabpauschale für 2022 fällt aus

Aufgrund des von der Bundesbank veröffentlichten negativen Basiszinses müssen Sparer von thesaurierenden Fonds 2023 keine Vorabpauschale versteuern. Der Basiszins fließt in die Berechnung der Vorabpauschale ein, die per Definition nicht negativ werden kann.

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