Aufgrund des von der Bundesbank veröffentlichten negativen Basiszinses müssen Sparer von thesaurierenden Fonds 2023 keine Vorabpauschale versteuern. Der Basiszins fließt in die Berechnung der Vorabpauschale ein, die per Definition nicht negativ werden kann.
Sparer sollten die Zeit zwischen den Jahren nutzen, um ihre Finanzen zu überprüfen. Dazu gehört auch der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge. Die neue Bundesregierung plant, den Sparer-Pauschbetrag ab 2023 zu erhöhen.
Der Deutsche Bundestag hat neue Behinderten-Pauschbeträge ab 2021 beschlossen. Bei der Steuererklärung steigen die Pauschbeträge steigen und sind zudem für mehr Personen verfügbar.