Wenn nach Insolvenz einer Fluggesellschaft der Flug annulliert wird und kein gleichwertiger Ersatz angeboten werden kann, hat der Reisende Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit.
Wenn ein Hotel mit „direkt am Strand“ beworben wird, dann allerdings ein Badeverbot herrscht, hat der Reisende das Recht auf eine Reisepreisminderung, urteilte das Amtsgericht Hannover.
Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugticketkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen, urteilte der Europäische Gerichtshof.
Ein Vorfall am Ende einer Pauschalreise, bei dem ein Reisender Todesängste erleidet, kann dazu führen, dass die gesamte Reise als wertlos anzusehen ist.