Das Angebot an notariellen Online-Verfahren in Deutschland wurde zum 1. August 2023 erweitert: Ab sofort können auch einstimmige Gesellschafterbeschlüsse wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen bei einer GmbH online beurkundet werden. Auch Vereinsregisteranmeldungen sind nun digital möglich.
Der BVK erinnert daran, dass zum 30.06.2022 GmbHs und Genossenschaften dazu verpflichtet sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.
Für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften gibt es eine Rechtspflicht, den wirtschaftlich Berechtigten elektronisch im Transparenzregister einzutragen. Bei Verstößen gegen diese und weitere Pflichten aus dem GwG drohen den Firmen erhebliche Bußgelder.