18.11.2022 Flotte Fahrzeuge Urteile Auf Parkplätzen ist besondere Vorsicht geboten Auf Parkplätzen kommt es immer wieder zu Unfällen zwischen ein- und ausparkenden Fahrzeugen. Oft haften beide Unfallbeteiligte für den Schaden. Unter welchen Voraussetzungen muss nur eine der beteiligten Personen den Schaden alleine tragen?