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MiFID-Nachhaltigkeitsabfrage nicht umsetzbar

Die regulatorischen Vorgaben für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden sind derart überkomplex, dass es weder in der Breite der Vermittlerschaft noch bei den Kunden eine Bereitschaft dazu gibt, sich diesem Abfrageprozess auszusetzen, vermeldet der AfW.

ESG Präferenzabfragepflicht schlägt im Bundesrat auf

Versicherungsvermittler, Banker, Vermögensverwalter und Gewerbetreibende unter einem Haftungsdach müssen die Abfragepflicht der Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllen. Mit Ausnahme der Finanzanlagenvermittler nach 34f Gewerbeordnung. Gleichberechtigung ist gefordert.

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