Auch während der Pandemie müssen Unternehmer ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Zwar werden vom Finanz- und Justizministerium coronabedingt Fristverlängerungen gewährt, doch diese weichen voneinander ab.
Wer als Zeuge vor Gericht geladen wird, hat – mit wenigen Ausnahmen – auch die staatsbürgerliche Pflicht, zu erscheinen, weiß Juristin Michaela Rassat.