Zahlreiche Immobiliendarlehensverträge könnten nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof wieder zur Disposition stehen, nachdem der EuGH die verbraucherunfreundliche Auslegung des BGH nicht geteilt hat.
Rechtsanwalt Oliver Renner beschreibt die wichtigsten Regelungen bestehender Vertragsverhältnisse zwischen Darlehensgebern und Verbrauchern in Verbindung mit Corona-Soforthilfen.