Die überarbeitete EU-Richtlinie NIS 2 nimmt jetzt auch kleine und mittlere Unternehmen in die Pflicht ihre Cybersicherheit zu verbessern. Und auch die persönliche Haftung von Geschäftsleitern gewinnt an Bedeutung.
Ein Versicherungsmakler muss im Schadenfall des Versicherungsnehmers auch prüfen, ob möglicherweise der Vorversicherer eintrittspflichtig ist, so ein Urteil.